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Aktuelle Mitteilungen, Stand 15.01.25
Die elektronische Patientenakte (e-PA)
Ab Mitte Februar 2025 beginnt in wenigen Testregionen in Deutschland mit jeweils wenigen Praxen die Einführung der elektronischen Patientenakte. Voraussichtlich ab frühestens April (wahrscheinlich aber später) wird die ePA bundesweit eingeführt werden. Dann wird auch unsere Praxis daran teilnehmen.
Was macht die ePA aus? Mit Einführung der ePA verfügt nunmehr jeder Versichterte (ab der Geburt) über ein „digitales Fach“ auf einem zentralen Server, das mit seinen wichtigsten Daten und Befunden gefüllt werden soll, sofern der Versicherte dem nicht aktiv widerspricht („opt-out-Regelung“). Auf diese Daten hat jeder Behandler Zugriff, der vom Versicherten dazu autorisiert ist. Patient*innen können ihre ePA selber verwalten, sofern sie über eine entsprechende App verfügen. Die Anmeldung und Authentifizierung hierfür ist z.Z. recht umständlich.
Für die Datensicherheit können wir die Gewähr nicht übernehmen. Stand jetzt ist sie laut der verantwortlichen „Gematik“ jedoch gegeben. Der „Chaos Computer Club“ hat allerdings schon Lücken aufgedeckt.
Eine niederschwellig und technisch reibungslos funktionierende und gleichzeitig datensichere elektronische Patientenakte wäre aus unserer Sicht ein großer Gewinn für die Güte der Patientenversorgung und auch logistisch hilfreich im Alltag. Ob dies z.Z. schon garantiert ist, wissen wir aber nicht.
Wir bitten Sie, sich bei Fragen zur ePA von Ihrer Krankenkasse aufklären zu lassen. Dies ist nicht unsere Aufgabe und würde unseren Praxisalltag sprengen sowie die Patientenversorgung behindern. Bitte haben Sie dafür Verständnis!
Das elektronische Rezept (e-Rezept):
Vor einem Jahr wurde das e-Rezept eingeführt. Die Übermittlung des Rezeptes läuft über einen Server. Sie können daraufhin mit Ihrer Versichertenkarte direkt in die Apotheke Ihrer Wahl gehen und dort das Rezept einlösen. Alternativ können Sie aber auch weiterhin einen schriftlichen Rezeptausdruck von uns mitnehmen, was allerdings die Ausnahme sein sollte. Ausgenommen sind bisher: Privat-Rezepte, grüne Rezepte, BTM-Rezepte. Bitte beachten Sie, dass der Weg des e-Rezeptes von Autorisierung in der Praxis, Versand an den Server, Verarbeitung vom Server bis zur Freigabe an die Apotheke eine gewisse Zeit braucht. Weiterhin kommt es dabei leider immer wieder auch zu technischen Problemen. Es ist daher möglich, dass ein e-Rezept erst am Folgetag eingelöst werden kann! Kritisch kann eine Bestellung am Freitag sein: aufgrund nicht immer kalkulierbarer betriebsinterner Abläufe ist es nicht zu garantieren, dass das e-Rezept noch vor dem Wochenende freigeschaltet ist. Im Zweifelsfall also bitte möglichst früh bestellen oder ggf. Rezeptausdruck in der Praxis abholen.
Jährliche Corona- und Influenza-Auffrischimpfung:
Sofern Sie noch nicht gegen die saisonale Grippe mit dem Impfstoff für die Saison 2024/25 geimpft sein sollten, können Sie dies sinnvollerweise noch bis ca. Mitte Februar nachholen, sollten aber nicht weiter damit zögern. Erfahrungsgemäß erreicht die Grippewelle im Januar/Februar jeden Jahres ihren Höhepunkt. Die ebenfalls nun jährlich empfohlene Corona-Auffrischimpfung (angepasst an die aktuelle JN.1-Variante) ist weiterhin erhältlich und kann auch zeitgleich mit der Grippeimpfung verabreicht werden. Beide Impfungen sind Menschen ab 60 Jahren sowie allen Menschen mit relevanten chronischen Grunderkrankungen empfohlen (Diabetes, Chronische Lungenerkrankungen, Chronische Herzschwäche, Chronische Nierenschwäche, Adipositas, Immunschwäche).
Im Falle einer Erkältungserkrankung:
Im Falle von Erkältungsbeschwerden klären Sie bitte im Vorfeld Ihr Anliegen telefonisch und führen Sie möglichst einen Corona-Schnelltest durch. Patienten mit akutem Husten, Fieber, Schnupfen, akutem Geschmacks-/Geruchsverlust, sollen keinesfalls ohne Rücksprache in die Praxis kommen! Wenn Sie kommen, so bitten wir Sie, eine FFP2-Maske zu tragen! Masken müssen auch die Nase bedecken und sind während des gesamtem Aufenthaltes in der Praxis zu tragen! Seit Dezember 2023 sind Krankenschreibungen für Bagatell-Erkrankungen wie leichte Erkältungsbeschwerden, akute Magen-Darm-Infekte und Rückenschmerzen auch wieder telefonisch möglich.
Im Fokus: Chronische Erkrankungen
Vergessen Sie bitte nicht die notwendigen regelmässigen Kontrolltermine bei der Behandlung wichtiger chronischer Erkrankungen: Dazu gehören im hausärztlichen Bereich Diabetes, Bluthochdruck, Koronare Herzerkrankung, Chronische Herzschwäche, COPD, Chronische Magen-Darm- und Nierenerkrankungen und viele Erkrankungen aus dem neurologisch-psychiatrischen und orthopädischen Bereich. Bitte nehmen Sie unbedingt wieder ihre nötigen Kontrolltermine in Ihrer Hausarztpraxis wahr. Es geht darum, wichtige Kontrolluntersuchungen nachzuholen und die laufende Therapie zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Im Fokus: Vorsorge-Untersuchungen
Sehr wichtig sind auch regelmässige Vorsorgeuntersuchungen. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung wahr: Frauen ab 20 Jahren (beim Gynäkologen) und Männer ab 45 Jahren (beim Hausarzt oder Urologen) können jährlich zur Krebsvorsorge, Frauen und Männer ab 35 Jahren alle 2 Jahre zum Hautscreening (beim Hausarzt oder Dermatologen). Alle Personen zwischen dem 18. -35. Lebensjahr haben einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check-Up (beim Hausarzt). Ab dem 35. Lebensjahr können Sie sich alle 3 Jahre einem Check-Up unterziehen. Näheres zum Thema Vorsorge finden sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/CheckUp_Flyer_Kopiervorlage.pdf
Gut verständliche Informationen zu Möglichkeiten und Grenzen von Krebsvorsorgeuntersuchungen finden Sie hier: https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/krebsfrueherkennung/index.html#xtor=CS5-281
Herzliche Grüße von Ihrem Praxisteam
Telefon:
0521 – 144 13 51 oder
0521 – 144 13 52
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